Parfum-Dupes: Welche rechtlichen Fragen sind relevant?
Ob ein als Parfum-Dupe bezeichnetes Angebot rechtlich zulässig ist, lässt sich nicht allein aus dieser Bezeichnung beurteilen. Relevant sind unter anderem die konkrete Kennzeichnung, die Aufmachung und die Werbung. Ein pauschales „immer erlaubt“ oder „immer verboten“ wäre keine belastbare Einordnung.
Marken und Werbung
§ 14 des Markengesetzes regelt den Schutz des Markeninhabers gegenüber bestimmten Zeichenverwendungen im geschäftlichen Verkehr. Ob seine Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der jeweiligen Verwendung ab.
Vergleiche haben eigene Grenzen
§ 6 UWG erfasst Werbung, die einen Mitbewerber oder dessen Angebot erkennbar macht. Die Vorschrift nennt unter anderem Grenzen bei Verwechslungen, Rufausnutzung und Herabsetzung. Sie erfasst auch die Darstellung eines Angebots als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware.
Was daraus für die Einordnung folgt
Eine allgemeine Duftähnlichkeit beantwortet nicht sämtliche Fragen zur Vermarktung. Ebenso macht ein anderer Produktname nicht automatisch jede Vergleichsaussage zulässig. Dieser Überblick bewertet kein konkretes Angebot.
Bei AVAPARI beschreibt dieser Blog die Eigenschaften der jeweiligen Kompositionen ohne Fremdmarkenzuordnungen. So kannst du dich bei der Auswahl an Duftcharakter und Produktinformationen orientieren.
Quellen: § 14 MarkenG und § 6 UWG. Für die Beurteilung eines konkreten Falls ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich.










